Abstract | Die Möglichkeiten für Cyberkriminelle, Straftaten im Internet anonym zu begehen, haben mit der Entwicklung von Darknet-Technologien erheblich zugenommen. Zur Aufklärung dieser Straftaten kommt aus technischer Perspektive die Nutzung von Open Source Intelligence (OSINT) in Betracht. Diese Methode bezeichnet einen Vorgang, bei dem Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt werden, um durch deren Auswertung an ermittlungsrelevante Erkenntnisse zu gelangen. Der folgende Beitrag thematisiert die Nutzung von OSINT zur Strafverfolgung im Darknet und wirft die Frage auf, was nach dem aktuellen Stand der Technik möglich und was auf Grundlage der geltenden strafprozessualen Vorgaben rechtlich zulässig ist. Die Verfasser*innen kommen zu dem Ergebnis, dass ein legislatives „Update“ der StPO unvermeidbar sein wird, wenn die rechtlichen Vorgaben mit den technischen Möglichkeiten Schritt halten sollen. Dieses Ergebnis wird damit begründet, dass die Nutzung von OSINT aufgrund ihrer grundrechtlichen Eingriffsintensität in vielen Fällen nicht mehr auf die Ermittlungsgeneralklausel der §§ 161, 163 StPO gestützt werden kann. |
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