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ATHENE-WissenschaftlerInnen geben Empfehlungen für den Umgang mit dem digitalen Nachlass

15.01.2020

Letzter Wille für digitale Daten und Accounts

Was passiert nach dem Tod eines Menschen mit dessen digitalen Daten? Wie vererbt man wertvolle Accounts in Online-Spielen oder PayPal-Guthaben? Es gibt viele offene Fragen im Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Menschen. Eine neue Studie befasst sich deshalb mit den wichtigsten praktischen, rechtlichen und technischen Fragen des Vererbens von digitalen Daten und Vermögenswerten und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis. Erstellt wurde die Studie von ATHENE-WissenschaftlerInnen des Fraunhofer SIT gemeinsam mit ExpertInnen der Universität Regensburg und der Universität Bremen/IGMR. Die Erstellung der Studie wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.

Social-Media-Accounts bei Twitter, YouTube oder LinkedIn, Online-Konten bei Amazon oder Ebay sowie Guthaben bei PayPal, E-Books, digitale gekaufte Bilder oder kostenpflichtige Accounts bei Streaming-Dienstleistern – all das sind Dinge, die zum digitalen Nachlass eines Menschen gehören. Doch oft werden diese Dinge beim Erstellen eines Testaments nicht bedacht. Zusätzlich gibt es Unsicher­heiten, wie digitale Werte praktisch vererbt werden können. So treffen die wenigsten Menschen zu Lebzeiten Vorkehrungen, wie mit ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll. Das stellt die Erben vor Probleme: Oft ist es für sie sehr schwierig bis unmöglich, herauszufinden, welche Online-Konten und -Accounts der Verstorbene genau hatte und wie sie Zugriff darauf bekommen können.

Die Studie „Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht“ klärt rechtliche und technische Fragen rund um das Thema digitaler Nachlass und gibt Handlungsempfehlungen an Erblasser, Erben, Vorsorgebevollmächtigte, Unternehmen sowie den Gesetzgeber. Die Studie beschreibt, was genau zum digitalen Vermögen gehört und welche Vererbungsrechte und -Möglich­keiten bestehen. Zusätzlich gibt sie VerbraucherInnen Empfehlungen, wie genau sie Vorsorge treffen können: Wer festlegen möchte, was mit seinen Daten und Accounts passieren soll, kann dies beispielsweise über eine Festlegung im Testament regeln und sollte die Zugangsdaten zu sämtlichen Online-Konten und -Accounts sicher bei einem Notar oder einer Vertrauensperson hinterlegen. Die Studie bietet zudem Textvorlagen für eine Vorsorgevollmacht und für letztwillige Verfügungen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hierzu: „Nur wenige Menschen machen sich Gedanken darüber, dass zum Vermögen auch der digitale Nachlass gehört. Deshalb wollen wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf diesem Gebiet Orientierung und Hilfestellung anbieten. Die Studie leistet in diesem Bereich einen wichtigen Beitrag zur Verbraucheraufklärung.“

Ulrich Waldmann, ATHENE-Wissenschaftler am Fraunhofer SIT: „Die Studie liefert nicht nur praktische Hinweise, wie Verbraucherinnen und Verbraucher geeignet Vorsorge treffen können. Sie gibt auch Hinweise für Dienstanbieter, Verwaltung und Politik. Anbieter sollten in ihren AGB deutlich auf den digitalen Nachlasses hinweisen und den Nutzern ermöglichen, ihr Nutzerkonto so zu konfigurieren, dass im Sterbefall z.B. die Löschung, Archivierung oder vollständige Übergabe des Kontos an die Erben erfolgen wird.“

Eine Untersuchung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal, Microsoft, Apple, Amazon, Sony und Facebook ergab, dass nicht alle Anbieter die Vererbbarkeit von Konten und Inhalten bereits in ihren AGB regeln. Hier gibt die Studie Empfehlungen an die Dienstanbieter, wie sie Verbraucherinnen und Verbraucher besser dabei unterstützen können, ihre Ansprüche durchzusetzen.Die gesamte Studie kann unter folgendem Link kostenfrei heruntergeladen werden: www.sit.fraunhofer.de/digitalernachlass. Zudem findet sich dort eine kurze Zusammenfassung der Studie mit allen Empfehlungen an Verbraucherinnen und Verbraucher, Erben, Unternehmen, Vorsorgebevollmächtigte sowie den Gesetzgeber.

Presseinformation des Fraunhofer SIT

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