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Der Cyber Resilience Act (CRA)
Seitdem die Europäische Kommission im September 2022 einen Vorschlag für die „Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen“, den Cyber Resilience Act (CRA), vorgelegt hat, wird heftig darüber diskutiert, etwa über die Regulierung von Open-Source-Produkten. Auch wenn zahlreiche Details noch unklar sind, versuchen Unternehmen, sich frühzeitig auf die kommenden Veränderungen einzustellen: Diese betreffen zum Beispiel den Umgang mit Schwachstellen, das Update-Management oder Sicherheitstests von Produkten.
Unsere Expert*innen des Fraunhofer SIT verbinden technische und juristische Kompetenz, unterstützen Produktverantwortliche und Entwicklungsleiter in Unternehmen bei der Vorbereitung und geben Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des CRA.
Die Expertinnen und Experten des Fraunhofer SIT bieten organisatorische und technische Unterstützung in den folgenden Bereichen, die sich durch den CRA verändern:
- Schwachstellenmanagement und Coordinated Vulnerability Disclosure: Hersteller müssen einen Meldeprozess für Schwachstellen der eigenen Produkte etablieren.
- Software Bill of Materials (SBOM): Software-Hersteller müssen die eingesetzten Komponenten auflisten und auch diejenige, zu denen Abhängigkeiten bestehen.
- Sicherheitstests: Der CRA verpflichtet Hersteller zur Prüfung ihrer Produkte auf Sicherheitsprobleme. Hier gilt es die richtigen Tests durchzuführen, die auch den Einsatzzweck und die damit verbundenen Risiken berücksichtigen.
- Sichere Updates: Die Hersteller werden verpflichtet Sicherheitslücken zu schließen, das dazu notwendige Update-Management umfasst technische und organisatorische Vorkehrungen, die auch den jeweiligen Sektoren- und Compliance-Anforderungen entsprechen müssen.
Mehr Informationen zu Lernangeboten zum CRA, Ansprechpersonen etc. finden Sie auf der Webseite des Fraunhofer SIT: https://www.sit.fraunhofer.de/de/cra/.
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