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Deutscher IT-Sicherheitspreis geht in die nächste Runde
Bis 9. Januar 2020 registrieren!
Der von der Horst Görtz Stiftung ausgelobte und mit 200.000€ höchstdotierte Preis für IT-Sicherheit und Privatsphärenschutz wird 2020 zum 8. Mal verliehen. Eine Registrierung ist ab sofort möglich. Gesucht werden Innovationen mit hohem wirtschaftlichen Verwertungspotenzial, die vielversprechende Marktchancen haben und zur digitalen Souveränität beitragen können.
Verfolgen Sie ein innovatives Projekt oder eine innovative Idee für Sicherheit und Privatsphärenschutz? Hat Ihre Lösung reale Marktchancen? Dann registrieren Sie sich als Team oder Einzelperson bis 9. Januar 2020 13:00 Uhr, um die Einreichungsunterlagen für die Teilnahme am Wettbewerb zu erhalten. Die Einreichungen werden von einer renommierten Jury in einem 2-stufigen Bewerbungsprozess bewertet. Wichtig ist, dass die federführend einreichende Person einer Einrichtung mit Sitz in Deutschland angehört bzw. als Einzelperson die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Startups werden ausdrücklich aufgefordert, ihre innovativen Ideen einzureichen. Es ist im Sinne des Stifters, dass die Preisträger ihre Preisgelder zur Weiterentwicklung ihrer Konzepte oder Lösungen für die Erlangung der Marktreife einsetzen.
Die Verleihung des 8. Deutschen IT-Sicherheitspreis 2020 geschieht erstmals in Kooperation mit dem Bitkom, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien. Bei der Durchführung des Wettbewerbs wird die Horst Görtz Stiftung vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT und vom Nationalen Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit ATHENE unterstützt.
Details zum Preis, der Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen finden sich unter: www.deutscher-it-sicherheitspreis.de.
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