ATHENE-Si­mu­la­tionsstudien zum Rechtsrahmen der Cyber­sicher­heits­forschung

In der Cyber­sicher­heits­forschung werden häufig so genannte offensive Methoden und Ansätze eingesetzt, um Schwachstellen zu ermitteln und Cyberangriffe, Angriffsvektoren und -methoden besser zu verstehen. Dies geschieht z. B. durch Penetrationstests. Bei der Durchführung solcher Forschungen müssen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

Darüber hinaus führen Ereignisse wie versuchte Wahlmanipulation oder -beeinflussung sowie Cyberangriffe auf den Staat und seine kritischen Infrastrukturen zu einem Unterstützungsbedarf von offensiven Cyber­sicher­heits­forschenden, bei denen rechtliche Regelungen beachtet werden müssen.

Leider zielen rechtliche Regelungen jedoch entweder gar nicht auf die Cyber­sicher­heits­forschung ab oder berücksichtigen nicht speziell die Bedürfnisse der offensiven Cyber­sicher­heits­forschung, so dass die Durchführung offensiver Cyber­sicher­heits­forschung im Ergebnis häufig mit einer hohen Rechtsunsicherheit verbunden ist.

Im Rahmen der von ATHENE durchgeführten Si­mu­la­tionsstudien werden vor diesem Hintergrund fiktive, aber realitätsnahe Fälle der offensiven Cyber­sicher­heits­forschung von echten Richter*innen, Staatsanwält*innen und Strafverteidiger*innen simuliert verhandelt und beurteilt, um Cyber­sicher­heits­forschenden wichtige Anhaltspunkte über die rechtlichen Risiken des Durchführens der simuliert verhandelten For­schungs­aktivitäten zu geben.

Ab September 2024 werden – zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren – jährlich simulierte Gerichtsprozesse zum Rechtsrahmen der Cyber­sicher­heits­forschung stattfinden.

Insbesondere offensive Cyber­sicher­heits­forschende sind herzlich dazu eingeladen, Interesse an den Si­mu­la­tionsstudien zu bekunden und Vorschläge für zukünftig zu verhandelnde Fälle zu unterbreiten. Hierfür bitten wir im ersten Schritt um die informelle Einreichung einer max. 1.000 Zeichen umfassenden Skizzierung eines zu verhandelnden Falls sowie der Bestätigung, dass die übergeordnete Forschungseinrichtung als Arbeitgeber mit der evtl. Verhandlung des Falls vor einem simulierten Gericht sowie der evtl. Veröffentlichung der Ergebnisse einverstanden wäre. Die Einreichung erfolgt per Mail an Dr. Annika Selzer, die Organisatorin der Si­mu­la­tionsstudien.
Die Einreichung eines Vorschlags führt zu keinerlei Ansprüchen, dass der vorgeschlagene Fall vor dem Si­mu­la­tionsgericht verhandelt wird.